Hausordnung (= Haus,- und Grundstücksordnung des Vereins Nachbarschaftshilfe Phoenix e.V.)
Die Hausordnung regelt die Nutzung aller Besucher und/oder Seminarteilnehmer des Vereins auf dem derzeitigen Privatgrundstück mit Einfamilienhaus des Vereinsvorstandes, das dem Verein zur Umsetzung des Vereinszwecks derzeit zur Verfügung steht.
Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Besucher und/oder Seminarteilnehmer.
Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenwirken mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle (Teilnehmer an Seminaren und Lehrgängen ob Vereinsmitglied oder nicht und die Vereinsleitung als sozusagen gastgebender Hausherr) aufeinander Rücksicht nehmen und gegenseitige Wertschätzung zwischen den einzelnen Individuen herrscht.
Lärm
Jeder Besucher, jede Besucherin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernseher, CD-Player oder andere Medienplayer (Smartphones oder ähnliches) und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen oder sind bei Seminaren und Lehrveranstaltungen so einzustellen, dass keine Belästigungen der Veranstaltung und gegenüber den Anwesenden auftreten.
Bei Feiern des Vereins aus besonderem Anlass sollten alle Teilnehmer rechtzeitig informiert werden, dass trotzdem gegenüber den angrenzenden Nachbarn der Lärm,- und Geräuschpegel nicht derart hoch wird, dass mit Beschwerden gerechnet werden muss.
Auf allen Dingen ist den Weisungen und Anordnungen der gastgebenden Vereinsleitung unbedingt Folge zu leisten.
Das Spielen von Instrumenten (im Zuge von Vereinsfeiern) ist während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag bei nicht störendem Geräuschpegel musiziert werden.
Kinder
Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller des Vereins oder den Privaträumen der gastgebenden Vereinsleitung, in der Gartenanlagen des Vereins oder ähnlichen
Gemeinschaftseinrichtungen des Vereins wo es Gefährdungen geben könnte aufhalten.
Kinder dürfen auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte und
Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für die angrenzenden Nachbarn oder Schädigung der Anlage führt.
Die Sauberhaltung des Spielplatzes nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens weggeräumt wird.
Sicherheit
Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren in der Zeit von 22.00
bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten.
Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.
Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Besucher des Vereinsgeländes unzumutbar behindert werden.
Das Grillen mit Holzkohle (bei Vereinsfesten) ist grundsätzlich nur an Plätzen in Abstimmun mit der Vereinsleitung gestattet. Zum Grillen steht eine geeignete Fläche unweit des Gebäudes zur Verfügung.
Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen auf dem Vereinsgelände ist untersagt.
Bei festgestellten Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Versorgungs- und Wasserleitungen ist sofort die gastgebende Vereinsleitung zu informieren.
Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.
Reinigung
Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Nach einem von der gastgebenden Vereinsleitung aufgestellten Reinigungsplan müssen die Seminarteilnehmer oder Lehrgangsteilnehmer mithelfen Flure, Treppen, Fenster und Dachbodenräume, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus zu reinigen, soweit das in dem praktisch zu lernendem Seminar oder Lerninhalt für ein später selbstständiges Arbeiten erforderlich ist.
Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Gemeinde gesondert zu entsorgen.
Blumenbretter und Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster und Balkone tropft.
Lüften
Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften, falls in Ausnahmefällen zum Beispiel der Lehrgang infolge schlechter Witterung das Seminar oder der Lehrgänge im Hause der gastgebenden Vereinsleitung stattfindet.. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden.
Fahrzeuge
Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet und auch kaum möglich direkt auf dem Vereinsgelände.. Autos der Besucher des Vereins können zum Abstellen ihrer Fahrzeuge die angrenzende Durchgangsstrasse benutzen. Weniger geeignet ist die Stichstrasse zu dem Vereinsgelände hin.
Bei mitgebrachten Haustieren (z.B. Hund oder Katze) ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.
Bitte hierzu Kontakt mit der gastgebenden Vereinsleitung aufnehmen und deren Anweisungen unbedingt beachten.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass auf dem Vereinsgelände nur und ausschließlich das positive Recht des Hausherrn mit der hier vorliegenden Hausordnung, also des Vereinsvorsitzenden gilt.
Jedoch sind Besucher des Vereins herzlich willkommen geheißen um zur Verwirklichung des Vereinszwecks beizutragen und gewisse ethische und moralische Verhaltensformen Normen einzuhalten, dann wird auch alles im positiven Sinne für uns alle ein gutes Gelingen erbringen.